Englischzug oder deutsch-französische Abteilung – was passt besser zu meinem Kind?

Wenn Ihr Kind eine Gymnasialempfehlung erhalten hat und Sie den Eindruck haben, dass es dafür auch ordentlich arbeiten musste und dass Sie die Lernzeiten immer wieder einfordern müssen, empfehlen wir Ihnen unseren Englisch-Zug.
Sollte Ihr Kind in der Grundschule durchweg gute und sehr gute Leistungen gezeigt haben, von sich aus sehr lernbereit sein und Freude am Sprachenlernen haben, dann empfehlen wir die deutsch-französische Abteilung. Die deutsch-französische Abteilung ist ein ideales Profil für Kinder, die bereit sind, über ein normales Maß hinaus Leistung zu erbringen, die offen und kommunikativ sind und gerne lesen und schreiben, denn der intensive und aktive Umgang mit Texten steht bei den Sprachen und den bilingualen Sachfächern im Mittelpunkt.

Was ist das Besondere am Englischzug des Wagenburg-Gymnasiums?

Von den 10 frei verfügbaren Stunden, die für die Klassen 5-10 vorgesehen sind und über die jede Schule verfügen kann, verwenden wir insgesamt 3,5 Stunden für den Englischunterricht. Mit jeweils einer weiteren Stunde ermöglichen wir englisch-bilingualen Unterricht in Geographie (Kl. 7) und Geschichte (Kl.8). Dadurch besteht viel Zeit zur Kommunikation in der Fremdsprache, zum projektartigen Arbeiten und zum Üben und Vertiefen. In Klasse 9 ist für die Schülerinnen und Schüler des Englischzugs eine Woche in London vorgesehen. Französisch ist im Englischzug die obligatorische zweite Fremdsprache; auch sie wird mit 1,5 zusätzlichen Stunden gestärkt. Die Präsenz französischsprachiger Schülerinnen und Schüler an der Schule und zahlreiche Angebote in Französisch, die sich an alle Schülerinnen und Schüler der Schule richten, stärken auch dieses Fach.

Was ist die deutsch-französische Abteilung?

Der bilinguale Zug unserer Schule heißt „Abteilung“, da es sich um einen Zug mit einem ganz eigenen Profil handelt. Die deutsch-französische Abteilung bietet sowohl Französisch als erste Fremdsprache als auch muttersprachlichen Französischunterricht für frankophone Kinder, die in der deutsch-französischen Grundschule vorwiegend in französischer Sprache unterrichtet wurden. Der bilinguale Sachfach-Unterricht wird dann ab Klasse 7 gemeinsam erteilt. Die deutsch-französische Abteilung am Wagenburg-Gymnasium wurde bereits im Jahr 1988 eingerichtet und ist das Ergebnis eines Staatsvertrags zwischen Baden-Württemberg und Frankreich.

Muss mein Kind für eine Anmeldung in der deutsch-französischen Abteilung Französisch sprechen können?

Nein, für die Belegung von Französisch als erster Fremdsprache sind keine Vorkenntnisse in Französisch notwendig.

Hat mein Kind eine Chance, wenn wir als Eltern gar kein Französisch sprechen?

Ja, denn der Unterricht ist darauf ausgelegt, alles Wichtige zu vermitteln und ohne Elternhilfe auszukommen. Wichtig wäre es allerdings, dass Sie Ihrem Kind im Laufe seiner Schulzeit Gelegenheiten zu aktivem Sprachgebrauch z.B. in Form eines Austauschs ermöglichen. Wir bieten derzeit nicht nur einen Austausch mit der französischen Schweiz und einen einwöchigen Austausch mit unserer französischen Partnerschule, sondern auch Möglichkeiten für einen längeren individuellen Austausch.

Mein Kind kann schon französisch sprechen, aber noch nicht schreiben. Wird es sich dann nicht im Fremdsprachenunterricht langweilen?

Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben viel Erfahrung mit einem differenzierten Vorgehen. Sie fördern von Anfang an auch diejenigen, die schon sprechen können, und sobald schriftlich gearbeitet wird, sind alle gleichermaßen gefordert.

Welche Vorteile bietet die deutsch-französische Abteilung für Kinder aus der deutsch-französischen Grundschule?

Frankophon beschulte Kinder werden von Anfang an in ihrer Erstsprache Französisch nach einem sich an das französische Collège anlehnenden Bildungsplan unterrichtet und damit in diesem Fach sehr viel besser gefördert als das im Fremdsprachenunterricht einer anderen Schule möglich wäre.
In Deutsch haben sie in Klasse 5 und 6 die Möglichkeit, in kleinen Lerngruppen für Deutsch als Zweitsprache individuell gefördert zu werden. In Klasse 8 ist für die frankophonen Schülerinnen und Schüler bei Bedarf eine zusätzliche Förderstunde in Deutsch vorgesehen.
Durch den bilingualen Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler zusätzlich in ihrer Zweisprachigkeit und Bikulturalität geschult. Das Abibac ermöglicht es ihnen, sich an jeder beliebigen französischen Universität zu bewerben.

Was versteht man unter „bilingualem Unterricht“ und was sind seine Ziele?

Der bilinguale Unterricht in Geographie, Geschichte – beides je nach Zug in Englisch oder Französisch - und Gemeinschaftskunde in Französisch erfolgt jeweils je nach Thema und Sprechanlass in beiden Sprachen, wobei der fremdsprachliche Anteil kontinuierlich zunimmt. Dafür wird im Unterricht systematisch ein Fachwortschatz aufgebaut. Die jungen Menschen sollen lernen, ihre beiden Sprachen in Beziehung zueinander zu setzen und zu verstehen, dass diese mit kulturell geprägten Vorstellungen und geschichtlichen Erfahrungen verknüpft sind. Sie lernen zu begreifen, dass Sprachen auf unterschiedliche Weise die Wirklichkeit erschließen und kulturelle Eigenheiten abbilden.

Ist es möglich, aus der deutsch-französischen Abteilung in den Englischzug zu wechseln?

Ja, im Rahmen einer Einzelfallregelung, wenn wir den Eindruck haben, dass ein Kind durch die zusätzlichen Anforderungen der deutsch-französischen Abteilung überfordert ist, befürworten wir einen solchen Wechsel. Er verläuft in der Regel ohne Komplikationen, und die Kinder finden auch in Englisch rasch den Anschluss. Am Ende von Klasse 10 können die Schülerinnen und Schüler frei entscheiden, ob sie weiterhin in der deutsch-französischen Abteilung bleiben und damit das Abibac anstreben oder ob sie Französisch nur als normales Leistungsfach belegen wollen, was für manche vorteilhaft sein kann. Für den Besuch der deutsch-französischen Abteilung von Klasse 5-10 erhalten sie von uns eine Bescheinigung.

Ist ein Wechsel aus der frankophonen Gruppe in die „germanophone“ Gruppe möglich?

Ja, im Rahmen einer Einzelfallregelung. Wenn wir den Eindruck haben, dass ein Kind im muttersprachlichen Französischunterricht überfordert ist, empfehlen wir den Wechsel zu Französisch als Fremdsprache. In Klasse 5 und 6 ist das allerdings verbunden mit einem Wechsel zum muttersprachlichen Deutschunterricht, denn eines der beiden Fächer Deutsch oder Französisch muss als Erstsprache unterrichtet werden.

Müssen die Schülerinnen und Schüler für das Abibac zwei Prüfungen machen?

Nein. Verpflichtend sind eine schriftliche und eine mündliche Prüfung in Französisch (unter Beteiligung eines Prüfers oder einer Prüferin aus Frankreich) sowie eine schriftliche Prüfung in französischer Geschichte (Histoire). Je nach Kurswahl können diese Prüfungen andere Pflichtprüfungen ersetzen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dann zwei Abschlusszeugnisse: ein Abiturzeugnis und ein „Diplôme du Baccalauréat Général“, für das nach spezifischen Vorgaben eine eigene Note errechnet wird.

Wozu braucht man heute noch das Abibac, wo doch die Universitäten internationale Offenheit pflegen?

Mit dem Baccalauréat kann man sich an einer französischen Universität unter denselben Bedingungen bewerben wie die Franzosen. Für eventuell notwendige Aufnahmeprüfungen sind unsere Schülerinnen und Schüler optimal vorbereitet. Darüber hinaus ist das Abibac auch die ideale Voraussetzung für einen der vielen binationale und trinationale Studiengänge, die an verschiedenen deutschen und französischen Universitäten angeboten werden (Zusammenschluss zu der „deutsch-französischen Hochschule“). Das Abibac ist der Nachweis einer nahezu perfekten Zweisprachigkeit und einer bikulturellen Bildung und kann in vielen Bewerbungssituation von entscheidendem Vorteil sein.

Gibt es eine Garantie, nach der Anmeldung auch aufgenommen zu werden?

Zunächst gilt nach den uns vom Regierungspräsidium und der Stadt Stuttgart vorgegebenen Regeln, dass die Anmeldung noch nicht mit einer Aufnahme gleichzusetzen ist. Alle Stuttgarter Schulen müssen zunächst die Anmeldungen entgegennehmen und anschließend erfolgt – falls das erforderlich ist – ein sogenannter Klassenausgleich zwischen den Gymnasien. Die Eltern dürfen sich allerdings nur an einer Schule anmelden; Sie brauchen dafür die Originale der von der Grundschule übergebenen Anmeldedokumente. Da wir in Stuttgart die einzige Schule mit deutsch-französischer Abteilung sind, kann hier kein Klassenausgleich mit einer anderen Schule erfolgen. Sollten wir hier mehr Anmeldungen haben, entscheiden die Noten und wir können dann nur die Kinder nehmen, die in Mathematik und Deutsch jeweils mindestens die Note 2 haben. Für den Englischzug bitten wir vorsichtshalber um die Angabe einer zweiten Schule, die für Ihr Kind denkbar wäre. Wir werden auf jeden Fall versuchen, alle Kinder aufzunehmen und in den letzten Jahren war das auch möglich. Sollte wider Erwarten ein Klassenausgleich notwendig sein, zählt das Kriterium der Schulnähe. Außerdem werden Geschwisterkinder auf jeden Fall aufgenommen. Sollte es Kinder geben, die wir nicht mehr aufnehmen könnten, würden wir sie nach Absprache mit den Eltern an eine andere passende Schule vermitteln.