Der Fall Boger

Die Verfolgung der Verbrechen aus dem Nationalsozialismus

Am Mittwoch, den 05. 11. 2025, hatten die an der Auschwitz-Gedenkfahrt partizipierenden Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die Zentrale Stelle für Nationalsozialistische Verbrechen zu besuchen. Nach unserer circa einstündigen Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr wurden wir von Herrn Kress in Empfang genommen, der neben seiner Tätigkeit als Lehrer auch junge Gruppen durch die Stelle führt. Zuerst bekamen wir sehr anschaulich und verständlich die juristischen Grundprinzipien der Bestrafung von Tötungsdelikten erklärt, im Anschluss konnten wir diese auf das konkrete Beispiel eines Kriegsverbrechers aus dem Zweiten Weltkrieg anwenden. Einstimmig wurde der SS-Soldat wegen Mordes verurteilt. Danach wurden uns das Gebäude und die schier unglaublichen Papiermengen im Archiv gezeigt. Im Anschluss erläuterte der Guide uns, wie Ermittlungen an der Stelle initiiert werden und dass die Bürokratie zwischen den Staatsanwälten immens aufwendig ist, da alle aus unterschiedlichen Bundesländern stammen.

Danach bereiteten wir eine Verhandlung für den Fall Boger vor. Wilhelm Friedrich Boger war ein Nazi aus Zuffenhausen, der in Auschwitz eine brutale Verhörmethode praktizierte. Die Verhörten wurden an eine Stange durch die Kniekehlen gefesselt und mit dem Kopf nach unten aufgehängt. Während der Befragung wurden sie bis zur Ohnmacht geschlagen. Die Akten vom Fall Boger wurde auf sechs Gruppen aufgeteilt: Eröffnung, Biografie, Belastungszeugen, Entlastungszeugen, Bewertung der Zeugen und Urteil. Eine Stunde hatten die Gruppen für die Vorbereitung ihrer Plädoyers Zeit, dann begann die Verhandlung.

Boger ließ sich am 01.12.1942 nach Auschwitz versetzen, wo er sich in die politische Abteilung weiterversetzen ließ. Seine Biographie spricht für ihn, weil er einen Auftragsmord nicht durchführte und die Strafen in Kauf nahm. Außerdem pflegte seine Frau mit Juden einen guten Umgang. Gegen ihn spricht, dass er schon 1930 in die SS eintrat und machtbesessen war. Einst war es sehr schwer, die Belastungszeugen zu ermitteln, da der Prozess erst 15 Jahre später aufgenommen wurde. Die Opfer sind an den Folgen der Folter verstorben und die meisten Zeugen haben nur Geräusche gehört. Wer die Schaukel gesehen hatte, konnte die Schläge nicht bestätigen und die Opfer starben erst Tage später, weshalb der Zusammenhang nicht eindeutig zu beweisen war. Es war beeindruckend, wie gewissenhaft die Schüler den Prozess führten. Doch dann forderte Herr Kress einen Freispruch, was die verbleibenden Gruppen verwunderte. Doch halt. Die Entlastungen waren vor allem die Geschichten von Boger selbst, der keine Namen zu dem Fall nennen konnte. Sehr dubios. Mehr wollen wir von dem Krimi nicht verraten. Natürlich löste Herr Kress nach der Urteilsverkündung den Fall noch für uns auf.

Hier unser ganz herzlicher Dank an Herrn Kress, sowohl für die Einblicke in die Geschichte als auch für das Nachspielen des Prozesses im Fall Boger.

Text und Bilder: Christoph Eith, Théo Weber und Axel Nothardt