SMV Satzung

Einleitung

Die SMV ist Sache aller Schüler*innen. Nur wenn alle Schüler*innen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle interessierten Schüler*innen in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schüler*innen der Unterstufe, auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden.

Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des Weiteren kann sich jede*r Schüler*in mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an seine*n Klassensprecher*in und Stellvertreter*in und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher*innen und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert das öffentlich zugängliche SMV-Brett über alle Belange der SMV.

I. Aufgabe der SMV

Die Aufgaben der SMV umfassen:

1. Interessenvertretung der Schüler

Die SMV hat die Aufgabe und Pflicht, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, den Lehrer*innen und der Eltern zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter*innen ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.

Der Schülerrat entsendet Vertreter*innen in die Schulkonferenz, die Schülervertreter*in können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts, der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.

Schülervertreter*innen können einzelne Mitschüler*innen vertreten, sofern diese es wünschen.

2. Gestaltung des Schulalltags

Die SMV verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzunehmen und dabei auf die Wünsche der Schüler*innen einzugehen. Dabei legt sie besonders Wert auf eine angenehme, familiäre Atmosphäre.

Unter anderem organisiert sie Arbeitsgruppen, Wettbewerbe, Projekttage, Feste und verschiedene weitere Aktionen.

3. Kooperationen

Bei der Durchführung ihrer Aufgaben arbeitet die SMV auch mit anderen Schulen und deren SMV zusammen.

 

4. Aktion Courage

Die SMV setzt sich dafür ein, dass es zu einer zentralen Aufgabe der Schule wird, nachhaltige und langfristige Projekte, Aktivitäten und Initiativen zu entwickeln, um Diskriminierungen, insbesondere Rassismus, zu überwinden.

Wenn an der Schule Gewalt, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen ausgeübt werden, wendet sich die SMV dagegen und setzt sich dafür ein, dass die Schule in einer offenen Auseinandersetzung mit diesem Problem gemeinsam einen Weg findet, einander künftig mehr zu achten.

Die SMV setzt sich dafür ein, dass an der Schule ein Mal pro Jahr ein Projekt zum Thema Diskriminierungen durchgeführt wird, um langfristig gegen jegliche Form von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, vorzugehen.

 

II. Organe der SMV

Organe der SMV sind:

1. Klassenversammlung/Kursversammlung

Die Klassen- bzw. Kursversammlung besteht aus allen Schüler*innen einer Klasse bzw. eines Kurses. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der Schülermitverantwortung, die sich innerhalb der Klasse bzw. des Kurses ergeben, zu beraten und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. Der Klassen- bzw. Kurssprecher beruft die Klassen- bzw. Kursversammlung in Absprache mit dem Klassen- bzw. Fachlehrer*in ein (mindestens eine Woche vor der Versammlung) und leitet sie. Für die Klassen- bzw. Kursversammlung kann pro Monat bis zu 1 Verfügungsstunde bereitgestellt werden.

2. Klassensprecher*innen/Kurssprecher*innen

Die Klassensprecher*innen bzw. Kurssprecher*innen und deren Stellvertreter*innen vertreten die Interessen der Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses in der SMV und vor den Lehrern. Sie werden spätestens in der 3. Unterrichtswoche gewählt. Sie sind Mitglied im Schülerrat, die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie sind verpflichtet, die Klasse bzw. den Kurs regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten der SMV zu unterrichten, dafür soll die erste gemeinsame Stunde nach einer SMV-Sitzung verwendet werden.

In den allgemein bildenden Gymnasien richtet sich die Anzahl der Kurssprecher in den Kursstufen nach der Anzahl der Deutschkurse. Entweder werden in jedem Deutschkurs ein*e Kurssprecher*in und ein*e Stellvertreter*in gewählt oder es wird eine Kursversammlung einberufen, in der die den Deutschkursen entsprechende Zahl an Kurssprecher*innen und Stellvertreter*inne gewählt werden.

In einer Vollversammlung der Kursstufe werden jeweils aus den Kurssprecher*innen und ihrer Stellvertreter*innen ein*e Kursstufensprecher*in und sein*e Stellvertreter*in gewählt. Diese sind für die Organisation von Kursstufenübergreifende Angelegenheiten zuständig. Die Vollversammlung und die Wahl werden von den Haupttutoren geleitet.

3. Schülerrat, Zusammensetzung und Stimmrecht

Die Klassensprecher*innen und Kurssprecher*innen sowie deren Stellvertreter*innen bilden den Schülerrat. Bei Beschlüssen sind alle Mitglieder des Schülerrates stimmberechtigt.

4. Sitzungen

Die SMV-Sitzung setzt sich aus den Mitgliedern des Schülerrats und den Arbeitsgruppen zusammen. Sind noch keine Arbeitsgruppen gewählt, hat jede*r Schüler*in das Recht, an den SMV-Sitzungen teilzunehmen.

Die Termine der SMV-Sitzungen werden eine Woche im Voraus festgelegt und allgemein bekannt gegeben. Es sollte monatlich eine Sitzung stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn eine Arbeitsgruppe des Schülerrats dies bei den Schülersprechern*innen unter Angabe der Gründe beantragt.

Jede SMV-Sitzung ist öffentlich. Nur auf Antrag der Mehrheit kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Einladung zur Sitzung erfolgt eine Woche vor dem Sitzungstermin. Die Schülersprecher*innen leiten die Sitzungen. Es besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder des Schülerrates sowie für die Arbeitsgruppenleiter*in.

Über die Sitzungen der SMV wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom Schriftführer spätestens zwei Wochen nach der Schülerratssitzung den Schülersprechern vorgelegt werden, die es anschließend über einen Aushang am SMV-Brett veröffentlichen.

Die SMV-Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel ihrer Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, sofern es nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit Handzeichen.

5. Schülersprecher

Die vier Schülersprecher*innen werden spätestens in der siebten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres gewählt. Jede*r Schüler*in kann sich zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend von den bisherigen Schülersprecher*innen fortgeführt. Ein*e Schülersprecher*in ist auf Antrag der SMV-Sitzung abwählbar.

Die Schülersprecher*innen sind die Vorsitzende des Schülerrates. Sie vertreten die Interessen der Schüler*innen der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat sowie nach außen wie beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.

Als Vorsitzender des Schülerrates berufen die Schülersprecher*innen die SMV-Sitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er ist vor allen Schüler*innen verantwortlich für die Arbeit der SMV.

Die Schülersprecher*innen sollen an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere sollen die Schülersprecher*innen den Schülerrat über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler*innen gegenüber dem Kultusministerium vertritt.

Für die Abwicklung der Arbeit der SMV werden gewählt:

6. Kassenwart

Der Kassenwart wird spätestens in der zweiten SMV-Sitzung für ein Jahr gewählt. Ist er nicht vollgeschäftsfähig, verwaltet er die Kassengeschäfte mit den Verbindungslehrer*innen. Der Kassenwart verwaltet unter Aufsicht der Verbindungslehrer*innen, der Schülersprecher*innen und des Kassenwarts des Elternbeirats die Finanzen der SMV und führt Buch. Der Kassenwart ist der SMV Rechenschaft schuldig. Er muss auf Antrag der SMV-Sitzung seine Arbeit offen legen. Weiteres siehe „IV. Finanzierung und Kassenprüfung“.

7. Schriftführer

In der ersten SMV-Sitzung werden zwei Schriftführer*innen gewählt. Die Schriftführer*innen fertigen von allen Sitzungen der SMV ein Protokoll an. Außerdem sammeln und verwalten sie gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse. Ebenfalls fertigen die Schriftführer*innen von allen SMV-Veranstaltungen ein Protokoll an, das alle wichtigen Informationen enthält, die bei einer Wiederholung der Veranstaltung nötig sind.

8. Arbeitsgruppen der SMV

Arbeitsgruppen (AG) für die verschiedenen Aufgabenbereiche bilden sich auf der SMV-Tagung. gebildet und aufgelöst. Arbeitsgruppen können zu den Aufgabenbereichen Projekte, Veranstaltungen, Finanzen… gebildet werden.

Die AG wählen aus ihrer Mitte jeweils zwei Sprecher*innen. Sie koordinieren die Arbeit ihrer AG, berufen die AG-Sitzungen ein und leiten sie. Sie sind für die Arbeit ihrer Gruppe verantwortlich. Die Sprecher*innen achtet auf die Mitarbeit seiner AG-Mitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei SMV-Sitzungen. Die AG arbeiten selbstständig und ist der SMV Rechenschaft schuldig. Die AG informieren die Schülersprecher*innen im direkten Gespräch und die SMV in SMV-Sitzungen und über das SMV-Brett über ihre Arbeit.

9. Vorstand

Die Schülersprecher*innen, die Verbindungslehrer*innen und der Kassenwart bilden den Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet, mindestens einmal im Halbjahr zusammenzutreten. Die Schülersprecher*innen leiten die Sitzungen. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der SMV, entscheidet bei größeren Projekten und größeren finanziellen Anschaffungen. An ihn können alle SMV-Mitglieder herantreten.

 

III. Wahlen

Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung. Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und vom Schülerrat in der Sitzung vor der Wahl bestimmt wird.

Die Schülersprecher*innen bzw. die Verbindungslehrer organisieren die Wahlern der Schülersprecher*innen und Verbindungslehrer*innen und laden dazu ein.

Die Wahl der Delegierten für die Schulkonferenz findet auf der Arbeitstagung statt und wird von den aktiven Mitgliedern der SMV sowie dem Schülerrat ausgeführt.

1. Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter*innen

Die Wahl der Schülersprecher*innen sollte innerhalb der ersten vier Wochen nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Klassensprecher*innen und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher*innen gewählt sein.

Zur Wahl dürfen sich alle Schüler*innen der Schule aufstellen lassen.

Die Schülersprecher*innen werden bei der konstituierenden SMV-Sitzung gewählt.

Wählen dürfen alle Klassensprecher*innen und alle Schüler*innen, die sich im Jahr zu vor für die SMV engagiert haben. Im Zweifelsfall entscheidet der amtierende Vorstand.

Es werden vier Schülersprecher*innen gewählt. Wer die meisten gültigen Stimmen erhält ist die/der 1. Schülersprecher*in. Bei Gleichstand entscheidet eine Stichwahl.

2.1 Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz

1. Schülersprecher*in ist Mitglied in der Schulkonferenz. Der Schülerrat und die aktiven Mitglieder der SMV wählen aus ihrer Mitte drei weitere feste Mitglieder und vier Stellvertreter*innen.

2.2 Einberufung der Schulkonferenz

Die Gruppe der Schülervertreter*innen der Schulkonferenz können beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden. Dies kann geschehen wenn ein Antrag in der SMV-Sitzung mehrheitlich verabschiedet wird.

3. Wahl der Verbindungslehrer

Die Schülerschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres zwei Verbindungslehrer*innen. Ihre Amtszeit beträgt zwei Schuljahre. Ein*e Verbindungslehrer*in ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.

Schülersprecher*innen stellen nach den Vorschlägen der Schülerschaft eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer*innen auf. Nicht wählbar sind die Schulleitung sowie Lehrer*innen mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Vorgeschlagenen Lehrer*innen müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden

Jedes Mitglied der Schülerschaft hat eine Stimme zu vergeben. Gewählt sind die Kandidat*innen, welche die höchsten Stimmzahlen erreichen.

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer*innen gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV, die Einladung zur Schülersprecherwahl, falls keine geschäftsführenden Schülersprecher*innen vorhanden sind.

IV. Finanzierung und Kassenprüfung

Die Finanzmittel der SMV müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen oder für Zwecke, die von der SMV vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden, verwendet werden. Die Finanzen werden vom gewählten Kassenwart verwaltet. Die Verbindungslehrer haben hier eine unterstützende Funktion.

Ausgaben können Verbindungslehrer*innen, Schülersprecher*innen und Kassenwart in gegenseitigem Einverständnis tätigen.

In jedem Schuljahr wird die SMV-Kasse durch einen Kassenprüfer*in kontrolliert. Dieser ist der Kassenwart des Elternbeirates.

In der SMV-Sitzung wird das Ergebnis der Kassenprüfung präsentiert. Dieses wird vom Schülerrat bestätigt und zur Kenntnisnahme an den Elternbeirat geleitet.

Finanzielle Mittel erwirbt die SMV durch Aktionen und Spenden aller Art sowie offiziellen Fördermitteln.

V. Inkrafttreten

Die SMV-Satzung wurde am 21.1.2019 verabschiedet. Sie tritt ab dem 1.8.2019 in Kraft.

Die Satzung kann mit einer Mehrheit von über 50 % geändert werden.

Die SMV-Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schüler*innen zugänglich gemacht werden.

(Stand 21.1.2019)